Jahresabschlusserstellung
Die Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen jeder Rechtsform unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht) stellt eine der wichtigsten Aufgaben unserer Berufstätigkeit dar. In Frage kommen im Einzelfall:
Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt im Mandanteninteresse stets so, dass die Rechenwerke ein Maximum an Informationsgehalt, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Analyse enthalten. |